Deutsch English
House of History
148715

Königreich Hannover Zweispitz eines Diplomaten aus der Zeit um 1815 während der Personalunion mit Großbritanien

, Zweispitz aus schwarzem Mohair schauseitig mit großer schwarzer Seidenkokarde mit zwei goldenen Tressen an feuervergoldeten Knopf mit geprägter Krone des Königreich Großbritanien, sowie schwarzen 4,5 cm breiten Seidenstreifen, feines schwarzes Seideninnenfutter, der Zweispitz befindet sich in einem sehr schönen leicht getragene Zustand, extrem seltener Zweispitz aus der Zeit der Befreiungskriege, dieser Zweispitz stammt aus dem Nachlass des Reichsgrafen Erblandmarschall Ernst Herbert Graf zu Münster

Lebensweg des Grafen zu Münster (1766 - 1839):
Nach dem Jurastudium in Göttingen, bei dem Ernst von Münster auch die Bekanntschaft der drei jüngsten Söhne König Georgs III. (1738-1820) machte, trat er 1788 als Auditor in den Dienst der Justizkanzlei in Hannover. Seit 1791 Hof- und Kanzleirat, wurde er mit der Familie 1792 in den Grafenstand (zu Münster) erhoben. 1793 und 1794-1798 begleitete Münster im Auftrag des Königs dessen Sohn August Friedrich, den späteren Herzog von Sussex (1773-1843), auf Reisen durch Italien. 1801-1804 als Botschafter nach St. Petersburg entsandt, wurde er 1805 als Staats- und Kabinettsminister bei der Person des Königs zum Leiter der Deutschen Kanzlei in London ernannt. Nach dem Sturz Napoleons vertrat Münster als Bevollmächtigter des Prinzregenten und späteren Königs Georg IV. (1762-1830, Regent 1810-1820) auf dem Wiener Kongress (18.9.1814-9.6.1815) erfolgreich die Interessen Hannovers. Das Kurfürstentum wurde unter beträchtlichen Gebietserweiterungen zum Königreich erhoben. Bereits vor der Teilnahme am Kongress hatte der Regent Graf Münster am 12. August 1814 die Würde des Erblandmarschalls in der neugeschaffenen Ständeversammlung des Landes verliehen. Als außerdem zugesagte Dotation von 6000 Thalern jährlicher Einkünfte wählte Münster das seit 1803 säkularisierte Kloster Derneburg, das ihm am 31. März 1815 geschenkt wurde. Die Erhebung in den Fürstenstand lehnte der Graf ab. Der 1816 gefertigte Erblandmarschallstab wurde erst 1817 überreicht, wie aus der von Wilhelmine Gräfin zu Münster für die Kinder verfassten Biographie ihres Mannes hervorgeht: "Am 14t [Juli] hatte Münster lange beim Regenten referirt, da gab der Regent ihm den Hannoverschen Erblandmarschallstab auf die freundlichste Weise." Nachdem das Ansehen des Staats- und Kabinettministers wegen seiner restaurativen Einstellung in der Öffentlichkeit schwand, wurde er von König Wilhelm IV. (1765-1837) und seinem Statthalter in Hannover, Adolph Friedrich, Herzog von Cambridge (1774-1850), 1831 zum Rücktritt aufgefordert. Zurückgezogen auf Schloß Derneburg lebend, nahm er noch das Amt des Erblandmarschalls der hannoverschen Stände wahr, das er an seinen Sohn Georg Herbert vererbte. Von einer Dame gefragt, wie er den Landmarschallstab trage, antwortete Ernst zu Münster: "Das kann ich machen, wie ich will. Früher habe ich das Pferd oben gehalten. Das hat mich ja nun abgeworfen, so will ich künftig den Löwen oben halten."
2500,00 €
Suche im Katalog
Login
Warenkorb